Wahlen
Vorläufige Ergebnisse zur Landtagswahl 2022
Vorläufige Ergebnisse zur Landtagswahl 2022 finden Sie hier oder unter https://votemanager.kdo.de/20221009/03454019/praesentation/index.html.
Gemeinsame Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl
Gemeinsame allgemeine Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl 2022
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Landtagswahl 09. Oktober 2022
Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. Juni 2022 Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände für die Landtagswahl am 09. Oktober 2022 vorzuschlagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung - Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
Bundestagswahl am 26.09.2021
Die Stadt Haselünne bietet einen Bringdienst der Wahlbriefe (Briefwähler) zur Kreiswahlleitung nach Meppen an. Wahlbriefe, die bis Sonntag, 26.09.2021, 17.00 Uhr, in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig zur Stimmenauszählung zum Landkreis gebracht.
Der Hausbriefkasten befindet sich links neben dem Rathauseingang aus Richtung Pfarrheim.
Vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl vom 26.09.2021
Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl vom 26.09.2021 finden Sie hier oder unter https://votemanager.kdo.de/20210926/03454019/praesentation/index.html
Bekanntmachung Wahlergebnis der Kommunalwahl 2021
Amtliches Endergebnis der Kommunalwahl 2021
Das amtliche Endergebnis der Kommunalwahl vom 12.09.2021 finden Sie hier oder unter https://votemanager.kdo.de/20210912/03454019/praesentation/
Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Städte Haren (Ems), Haselünne und Meppen,
der Gemeinden Geeste und Twist sowie der Samtgemeinde Herzlake
für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Link Download: Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung der Stadt Haselünne
Feststellung des Briefwahlergebnisses der Kommunalwahl
am 12. September 2021
Das Briefwahlergebnis der Kommunalwahl wird in der Stadt Haselünne für die Wahlbezirke 1 bis 7 gesondert festgestellt. Hierzu sind zwei Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Briefwahlvorstände treten
am Sonntag, 12. September 2021, um 14.30 Uhr
im Rathaus, Rathausplatz 1, 49740 Haselünne,
wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand 1: Sitzungszimmer „Raum Elburg“
Briefwahlvorstand 2: Trauzimmer
Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 12 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung.
Haselünne, den 31. August 2021
Werner Schräer
Stadtwahlleiter
Gemeinsame Bekanntmachung der Städte Haren (Ems), Haselünne und Meppen, der Gemeinden Geeste und Twist sowie der Samtgemeinde Herzlake über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Link Download: Bekanntmachung vom 28.08.2021
Wahlbekanntmachung vom 25.08.2021
Link Download: Wahlbekanntmachung vom 25.08.2021
Bekanntmachung der Stadt Haselünne über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.09.2021
Link download: Bekanntmachung vom 06.08.2021
Bekanntmachung
über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates am 12.09.2021 in der Stadt Haselünne
Gemäß § 28 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) gebe ich hiermit die vom Wahlausschuss der Stadt Haselünne am 29.07.2021 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Haselünne am 12.09.2021 bekannt.
Link download: Wahlvorschläge.pdf
Bekanntmachung
Wahl der Abgeordneten am 12.09.2021
Bezugnehmend auf die Wahlbekanntmachung nach § 16 NKWG vom 30.04.2021 teile ich mit, dass das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen (Nds.) Landeswahlgesetzes, des Nds. Kommunalwahlgesetzes und des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes vom 10.06.2021 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 18.06.2021 veröffentlicht wurde. Der Artikel 2 Nr. 20 des Gesetzes ist am 19.06.2021 in Kraft getreten. Somit ist für die Wahlen der Abgeordneten in der Stadt Haselünne am 12.09.2021 für Wahlvorschläge, für die eine Beibringungspflicht von Unterstützungsunterschriften gilt, eine Anzahl von nunmehr acht (vorher: 20) gültigen Unterschriften einzureichen.
Haselünne, den 24.06.2021
Stadt Haselünne
Werner Schräer
Stadtwahlleiter
Bekanntmachung der Stadt Haselünne
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021
Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Mitgliedern der Wahlvorstände
Am Sonntag, 26.09.2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Für die 21 Wahlbezirke in der Stadt Haselünne ist je ein Wahlvorstand mit einem Wahlvorsteher oder einer Wahlvorsteherin, dessen/deren Stellvertreter/in und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer/innen zu berufen.
Die im Gebiet der Stadt Haselünne vertretenen Parteien werden gebeten, bis zum 25.05.2021 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer/innen in den Wahlvorständen vorzuschlagen. Werden von den Parteien nicht genügend Beisitzer/innen vorgeschlagen, so beruft die Stadt Haselünne die weiteren Mitglieder nach ihrem Ermessen aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Vorschläge für die Wahlvorstände sind zu richten an die Stadt Haselünne, Rathausplatz 1, 49740 Haselünne.
Haselünne, den 05.05.2021
Stadt Haselünne
Werner Schräer
Bürgermeister
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Stadt Haselünne am 12.09.2021
Aufgrund des § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der z.Zt. gültigen Fassung wird zur Wahl des Rates der Stadt Haselünne folgende Wahlbekanntmachung erlassen:
1. Wahltag
Die Wahl des Rates der Stadt Haselünne findet am 12.09.2021 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
2. Frist und Ort für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Nach § 16 NKWG wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge für die Wahl des Rates sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung der Stadt Haselünne, Rathausplatz 1, 49740 Haselünne, einzureichen (§ 21 Abs. 2 NKWG).
3. Zahl der Abgeordneten im Rat der Stadt Haselünne
Im Wahlgebiet der Stadt Haselünne sind gemäß § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 30 Ratsfrauen oder Ratsherren zu wählen.
4. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich.
5. Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber
Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Wahl des Rates dürfen gemäß § 21 Abs. 4 NKWG höchstens 35 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gemäß § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.
6. Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Rates muss nach § 21 Abs. 9 NKWG von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 NKWG).
Bei Wahlvorschlägen folgender Parteien sind diese Unterschriften gemäß § 21 Abs. 10 NKWG jedoch nicht erforderlich:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
- Alternative für Deutschland (AfD)
7. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des Niedersächsischen Wahlrechts entsprechen.
8. Erfordernis einer Wahlanzeige
Parteien, die nicht unter Punkt 6 genannt sind, können als Parteien nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 14.06.2021 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl nach § 22 Abs. 1 NKWG angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.
Haselünne, den 30.04.2021
Stadt Haselünne
Der Stadtwahlleiter
Werner Schräer
Bekanntmachung der Stadt Haselünne
Wahl des Rates der Stadt Haselünne am 12.09.2021
Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses
Gemäß § 8 Abs. 4 Nds. Kommunalwahlordnung gebe ich die Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses für die Wahl des Rates der Stadt Haselünne am 12.09.2021 bekannt:
Mitglieder: |
Stellvertreter: |
Bürgermeister Werner Schräer Rathausplatz 1 49740 Haselünne |
Erster Stadtrat Martin Pohlmann Rathausplatz 1 49740 Haselünne |
Jens Kluge 49740 Haselünne-Lahre |
Bernhard Herbers 49740 Haselünne |
Jürgen Leuchtmann 49740 Haselünne |
Irmela Schröck 49740 Haselünne |
Wilma Peters 49740 Haselünne |
Elisabeth Dickmännken 49740 Haselünne |
Edmund Schulte 49740 Haselünne-Lahre |
Benedikt Hesemann 49740 Haselünne-Lohe |
Sabine Schulte 49740 Haselünne-Lahre |
Anna Wahmes 49740 Haselünne |
Marianne Veer 49740 Haselünne |
Reiner Strotmann 49740 Haselünne |
Haselünne, den 27.04.2021
Werner Schräer
Stadtwahlleiter
Bekanntmachung der Stadt Haselünne
Kommunalwahlen am 12. September 2021
Am 12. September 2021 finden in Niedersachsen die Gemeinde- und Kreiswahlen (allgemeine Neuwahlen) statt.
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern und stellv. Mitgliedern des Wahlausschusses
Gemäß § 10 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss zu bilden. Den Vorsitz führt die Wahlleitung. Sie beruft sechs weitere Mitglieder auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebiets. Die im Gebiet der Stadt Haselünne vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 1. April 2021 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und stellv. Mitglieder für den Wahlausschuss vorzuschlagen. Gemäß § 13 Abs. 2 NKWG können Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern der Wahlvorstände
Für die 21 Wahlbezirke in der Stadt Haselünne ist je ein Wahlvorstand mit mindestens sieben Mitgliedern zu bilden. Die im Gebiet der Stadt Haselünne vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis zum 1. April 2021 Wahlberechtigte des Wahlge-bietes als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen. Werden von den Parteien und Wählergruppen nicht genügend Wahlberechtigte vorgeschlagen, so beruft der Stadt-wahlleiter die weiteren Mitglieder nach seinem Ermessen aus dem Kreis der Wahlbe-rechtigten. Gemäß § 13 Abs. 2 NKWG können Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:
- die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
- Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
- Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
Vorschläge für den Wahlausschuss und die Wahlvorstände sind zu richten an den Stadtwahlleiter der Stadt Haselünne, Rathausplatz 1, 49740 Haselünne.
Haselünne, den 27. Februar 2021
Stadt Haselünne
Werner Schräer
Der Stadtwahlleiter
Bekanntmachung der Stadt Haselünne
Kommunalwahl am 12.09.2021
Gemäß § 7 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich nachfolgend die
Namen und die Anschrift der Wahlleitung für die Wahl des Rates der Stadt Haselünne bekannt:
Stadtwahlleiter: Bürgermeister Werner Schräer
stellv. Stadtwahlleiter: Erster Stadtrat Martin Pohlmann
Anschrift: Rathausplatz 1, 49740 Haselünne
oder Postfach 280, 49735 Haselünne
Haselünne, den 05.01.2021
Stadt Haselünne
Werner Schräer
Bürgermeister
Wahlergebnisse 2019:
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Haselünne am 26.05.2019
Wahlergebnisse vom 26.05.2019 [klicken Sie bitte hier]
Landtagswahl am 15.10.2017
Die endgültigen Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2017 finden Sie am Wahlabend hier:
Bundestagswahl 24.09.2017
Die endgültigen Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2017 können Sie hier einsehen:
Kommunalwahl 11.09.2016
Endgütiges Ergebnis der Kreistagswahl 2016 für das Emsland: [bitte hier klicken]
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl in der Stadt Haselünne
Endgültiges Ergebnis der Stadtratswahl 2016 für Haselünne: [bitte hier klicken]
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl in Niedersachsen finden Sie hier [bitte hier klicken].