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Der Rat der Stadt Haselünne hat am 26.09.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Hundesteuersatzung der Stadt Haselünne wird zum 01.01.2025 neu gefasst. Die jährlich zu zahlende Hundesteuer erhöht sich für den ersten Hund von 42,-- € auf 50,-- €, den zweiten Hund von 66,-- € auf 80,-- €, jeden weiteren Hund von 84,-- € auf 100,-- € und für gefährliche Hunde von 300,-- € auf jeweils 650,-- €. Die Herausgabe einer Hundesteuermarke entfällt künftig, da die Hunde über den eingesetzten Transponder identifiziert werden können. Die Neufassung der Hundesteuersatzung ist auf der Homepage der Stadt Haselünne unter „Rathaus“ und „Ortsrecht“ und „Finanzen“ einsehbar.

Die Stadt Haselünne hat die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) mit der Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Haselünne beauftragt. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches stellt im Gutachten ein wesentliches Element dar, da nach den Vorgaben der Landesraumordnung nur im zentralen Versorgungsbereich großflächiger zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel möglich ist. Das Einzelhandelskonzept gilt als rechtsverbindliche und wirksame Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels in Haselünne für die weitere Bauleitplanung. Dem von der GMA ausgearbeiteten Einzelhandelskonzept für die Stadt Haselünne wurde mehrheitlich zugestimmt.

Die Stadt Haselünne hat ein Ingenieurbüro mit der Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Haselünne beauftragt. Diese Planung wurde in enger Abstimmung mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie dem Einzelhandelskonzept erarbeitet. Der vom Ingenieurbüro Dr. Schubert ausgearbeitete Verkehrsentwicklungsplan wurde einstimmig beschlossen.

Die Stadt Haselünne hat das Büro Forum Stadt & Land mit der Erstellung eines neuen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Gebiet der Stadt Haselünne beauftragt. Zuvor wurden die Bürgerinnen und Bürger sowohl bei einer Präsenzveranstaltung als auch über eine digitale Plattform an der Erstellung dieses Konzeptes beteiligt. Darüber hinaus wurden 16 sog. Akteursgepräche geführt, in denen relevante Themen für die Stadt Haselünne erörtert wurden. Die Endfassung dieses städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde einstimmig beschlossen.

Die Stadt Haselünne ist aufgrund der Verkehrsbelastung an den Bundesstraßen 213 und 402 verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Ziele und Aufgaben eines solchen Planes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung hochbelasteter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete vor Lärmzunahmen zu schützen. Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2019 war nach fünf Jahren zu aktualisieren. Dazu ist eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Dieser Lärmaktionsplan wurde unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und dazugehörigen Abwägungsvorschlägen einstimmig beschlossen.

Die Heizungsanlage in den Gebäuden der Bödiker Oberschule ist defekt und nicht mehr reparabel, so dass sie ausgetauscht werden muss. Die Verwaltung hat ein Ingenieurbüro mit einer Gesamtbetrachtung der energetischen Anlagen der Schule beauftragt. Auf dieser Grundlage sollen ein neuer Gasbrennwertkessel angeschafft und Luft-Wasser-Wärmepumpen und Trinkwasser-Wärmepumpen installiert werden. Die Gesamtkosten wurden mit 280.000 € ermittelt, für die mögliche Fördergelder in Höhe von 30% eingeworben werden. Dieser außerplanmäßigen Ausgabe wurde zugestimmt.

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

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