Andrup - 2
Das Gut Eickhoff ist wohl um die Mitte des 15. Jahrhunderts aus dem Schultenhof zu Andrup geschaffen worden. Mit Schultenhof ist derjenige Hof gemeint, der als Meierhof dafür zu sorgen hatte, dass die zehntpflichtigen Bauern ihre Abgaben an das Kloster Corvey ablieferten.Im Jahre 1435 kam das Gut an die Herren von Monnich, die das Gut bis zum Ende des 17. Jahrhunderts behielten. 1691 gelangte das Gut Eickhoff durch Vergleich an den münsterschen Oberstleutnant Gerhard von Dumpstorp. 1781 wurde das Gut für 12097 Taler an die drei Andruper Einwohner Büter, Claus Haring und Hermann Hilling verkauft, die die Eickhoffschen Ländereien aufteilten. Das Herrenhaus von Gut Eickhoff wurde 1781 abgebrochen. 1927 schuf der damalige Besitzer Hermann Nüßmann das jetzt noch vorhandene Wohnhaus. Seit 1988 ist das Herrenhaus im Besitz der Familie Rolf Löning.
Der Name Andrup enthält die Silbe "rupe", welches sich auch wohl von "ripe" ableiten läßt, so dass sich Andrup als am Ufer gelegene Ansiedlung auffassen läßt. Dieses leuchtet ein, wenn man bedenkt, dass Andrup unmittelbar am linken Ufer der Hase gelegen ist. Andrup hieß 947 Anarupe, vom 11. Jahrhundert an Anrepe.
Andrup gehörte wie andere Ortschaften im Emsland im Hochmittelalter zum Besitz des Klosters Corvey. In dem Heberegister von 1107 sind die Abgaben der einzelnen Ortschaften verzeichnet. Demzufolge hatte Andrup 98 Scheffel Roggen und 37 Scheffel Gerste zu entrichten. Ferner mussten die Bewohner von Andrup noch 24 Denare an Abgabe leisten. Die Höfe in Andrup waren dem dortigen Salhof zehntpflichtig. Der Verwalter dieses Salhofes, der "Meier", musste die Abgaben der ihm unterstellten Höfe einsammeln und an das Kloster Corvey abführen. Der Hofbesitzer war ein "Lite" oder "Late", das heißt, sie besaßen das Erbrecht am Besitz, der Eigentum der Familie war. Da der Abt von Corvey weit weg war, bestellte er Aufsichtsbeamte über die einzelnen Salhöfe. Dieser Klostervogt vertrat das Kloster in weltlichen Angelegenheiten. Als oberster Verwaltungsbeamter war er Richter über Leben und Tod. Diese Tätigkeit war mit einem bestimmten Einkommen verbunden. Außerdem erhielt er ein Drittel der Strafgelder. Im Hochmittelalter sah sich das Kloster genötigt, wegen der ungeordneten und unsicheren Rechtszustände dem Klostervogt auch Verteidigungsaufgaben zu Abwehr von raublüsternen Nachbarn zu übertragen. Da der Klostervogt mit einer geeigneten Machtfülle ausgestattet sein musste, wurde häufig ein weltlicher Fürst zum Klostervogt gewählt. Im Falle von Andrup scheinen allerdings Fürsten gewählt worden zu sein, die es weniger auf die Verteidigung des Klosterbesitzes denn auf die Aneignung des Klosterbesitzes abgesehen hatten. Um 1200 finden sich nämlich keine Angaben mehr in den Heberegistern über den Salhof von Andrup. 1252 gelangten die Ravensberger Besitzungen in die Hände des Fürstbischofs von Münster. Erst 1803 änderten sich dann wieder die Besitzverhältnisse.
Für die nachfolgende Zeit finden sich kaum Hinweise zur Geschichte und zum Leben in Andrup. Für das Jahr 1463 findet wir im Meppener Urkundenbuch einen Eintrag, wonach Johann Monik der Kirche zu Haselünne ein Stück Land "auf dem Andorper Esche" vermacht.