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Klosterholte - Seite 3

Jugendheim Klosterholte und ehemaliges Schulgebäude

Bis 1849 gehörten Klosterholte und Haverbeck gemeinsam mit den Ortschaften Nödike, Schwefingen, Varloh, Bramhar, Teglingen, Bückelte, Lehrte und Helte zum Markengerichtsbezirk Osterbrock, dessen Größe etwa 90 Quadratkilometer betrug. Aus finanziellen Gründen strebte die Stadt Meppen schon 1763 eine Markenteilung an. Wegen zu hoher finanzieller Forderungen stieß sie dabei bei den Markgenossen auf Ablehnung. So wurde die Aufteilung im Markengerichtsbezirk Osterbrock erst 1849 abgeschlossen, während sie im Gelsbruch im Jahr 1846 durchgeführt wurde.
Die Bauerschaft Klosterholte-Haverbeck wurde am 24. November 1820 zur selbständigen Gemeinde, als die königliche großbritannisch-hannoversche Regierung eine Verordnung erließ, nach der für die einzelnen Bauerschaften Vorsteher bestimmt werden mußten. Diese ersten "Bauerschafts-Vorsteher" sollten drei Jahre im Amt sein, ihre Nachfolger wählten die "Eingesessenen" selbst. Das älteste noch bekannte Wählerverzeichnis für die Bauerschaft Klosterholte-Haverbeck vom 10.12.1877 enthält die Namen von 21 Wählern, die Hermann Gerdes zum Gemeindevorsteher wiedergewählt haben. Aus einem Handbuch für das Jahr 1897 wissen wir, welche Ämter es damals in Klosterholte gab. Gemeindevorsteher war Thyen, genannt Schulten, der Beigeordnete war Sand, als Waisenrath fungierte Brinker, und Fleischbeschauer war Schulte. Im Zuge der Gemeindereform von 1935 wurden die Bauerschaften Honigfort und Gelsbruch Teil der Gemeinde Klosterholte, die nach der Volkszählung von 1933 202 Einwohner hatte. Die Gutsgemeinde Engelberts-Wald, die nur der Förster und seine Familie bewohnte, entschied sich damals für die Eingemeindung nach Bramhar.
Ortsvorsteher ist zur Zeit Herr Bernhard Triphaus.

 Einwohnerzahl: 261 (Stand: Oktober 2023)

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