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Angeln

Angeln an der HaseVoraussetzung ist eine bestandene Fischereiprüfung, die ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden kann.
Jahresangelscheine werden hauptsächlich für Vereinsmitglieder ausgestellt, die dann auch direkt
vom Verein ausgehändigt werden.

 

Angelscheine für das Gebiet Haselünne (18 km- Flußlauf der Hase) sind bei verschiedenen Betrieben erhältlich:
(Fischereiprüfungsschein muß vorgelegt werden)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ASV Haselünne e.V.

 


für das Lehrter Gebiet: (ab Hammer Brücke)
Landgasthof Redeker
Laurentiusstraße 2, 49740 Haselünne – OT Lehrte
Tel.05961/95 84 00


Fischereischeine, die für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern gelten, erhält man im Bürgerbüro der Stadt Haselünne unter bestimmten Voraussetzungen.
Nur dieser Fischereischein erlaubt aber nicht das Angeln in den Haselünner Gewässern.
(Nähere Informationen hierzu: Bürgerbüro der Stadt Haselünne,
Tel.: 05961/ 509-210)




 

 

 

 

 




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